Hublift

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Hublifte bis zu einem Meter

Kleine Höhenunterschiede einfach überwinden

Müssen Treppen oder andere Barrieren mit einem Rollstuhl oder Rollator überwunden werden, wird immer geprüft, welche Liftart sich am für die räumliche Situation am besten eignet. Mit einem sowohl innen als auch außen einsetzbaren Hublift können Sie Höhenunterschiede von bis zu einem Meter ideal überwinden. Bevorzugt kommen Hublifte im Außenbereich zum Einsatz, insbesondere an Hauseingängen.
Im Gegensatz zu einem Treppenlift folgt ein Hublift nicht dem Treppenlauf, sondern funktioniert wie ein Aufzug ausschließlich vertikal.

Auch niedrige Barrieren, wie beispielsweise wenige Stufen, lassen sich mit einem Hublift gerade oder über Eck und in Kombination mit einem Podest überwinden. Sie sind nahezu überall dort integrierbar, wo ein Zugang großzügig angelegt ist. Meistens erfolgt ihre Montage auf dem Boden direkt neben der Treppe, damit mobilitätseingeschränkte Nutzer selbstständig ins Haus gelangen.


Die Ausstattung im Detail

Mit seinem serienmäßigen Geländer sorgt ein Hublift für die nötige Sicherheit. Eine mechanische Verriegelung mit elektronischer Überwachung gewährleistet immer einen sicheren Transport: Während der Fahrt bleibt das Tor verriegelt, und solange das Tor geöffnet ist, kann der Lift nicht betrieben werden. Hublifte sind platzsparende und einfache Alternativen zu Rampen oder Plattformliften.

Vorteile eines Hublifts

Robust: Verwendung im Innen- und Außenbereich, solide und kompakte Bauweise für eine lange Lebensdauer 

Einfach: Standard-Stromanschluss, geringer Montageaufwand, ebenerdiges Ein- und Ausfahren mit Hilfe von Überbrückungsrampen

Sicher: erweiterbar durch mitfahrende Sicherheitsbügel 

Optional: mobiler Einsatz mit Hilfe von Transportrollen möglich


Fördermöglichkeiten und Zuschüsse

Welche Förderungen und Programme gibt es? Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, die unter anderem von der Pflegestufe bzw. vom Pflegegrad abhängig sind. Pro beantragter Maßnahme und Person kann die Unterstützung bis zu 4.000 Euro betragen.

Zusätzlich stehen auch KfW-Förderungen, Beamtenbeihilfen oder regionale Programme von Städten und Gemeinden oder Stiftungen zur Verfügung, die jedoch individuell angefragt werden müssen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie hier bei Ihrem Antrag auf entsprechende Fördermittel.